Unternehmen
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bayreuth
Über diese Stelle
Bayreuth
Festanstellung
Teilweise Remote Work
Über Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Bayreuth
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg sucht zur Unterstützung der Fördersachbearbeitung / Amtsverwaltung im Bereich Forsten am Dienstort Bayreuth oder Bad Steben eine befristete
Aushilfskraft zur Unterstützung der Fördersachbearbeitung / Amtsverwaltung (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit
Die Stelle ist längstens vom 01.12.2025 bis zum 30.11.2027, ggf. aber auch kürzer zu besetzen.
Aufgaben
- Erfassung und Prüfung eingehender Förderanträge und Fertigstellungsanzeigen
- Überprüfen von Mehrfachförderungen
- Erstellung und Aufbereitung von förderrelevanten Kontrolllisten
- Erfassung der Förderdaten in FORIS-WPK
- Unterstützung der Sachbearbeiter Hoheit-Förderung und der Qualitätsbeauftragten Förderung
- Organisatorische Aufgaben der Amtsverwaltung (Brief- und Postverkehr, Dokumentationspflege, Organisation und Weiterverarbeitung von administrativen Arbeiten etc.)
Fähigkeiten
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
- eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung bzw. vergleichbare Qualifikation
- Hohes Maß an Eigeninitiative, Organisationstalent, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit und Verantwortungsbereitschaft
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Gute IKT-Kenntnisse insbesondere in den gängigen Microsoft Office-Programmen sowie die Bereitschaft sich in Fachprogramme (z.B. eAkte) schnell einzuarbeiten; Erfahrung in Verwaltungsarbeit, Fördersachbearbeitung und SAP sind wünschenswert
- Sicheres und standfestes Auftreten / Wortgewandtheit
- Verhandlungsgeschick
- Mindestens Führerschein der Klasse B
- Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation und übertragenen Aufgaben in die Entgeltgruppe 4 oder 5 TV-L, wenn eine der beiden erstgenannten Qualifikationen vorliegt. Die Befristung der Arbeitsverhältnisse erfolgt i.d.R. ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG.
Standort
Adresse
Bayreuth, Deutschland