Unternehmen
Stadt Leer Bürgermeister: Claus-Peter Horst
Über diese Stelle
Leer (Ostfriesland)
Handwerk, Dienstleistung und Fertigung, Pharma
Festanstellung
Über Stadt Leer Bürgermeister: Claus-Peter Horst
Bei der Stadt Leer (Ostfriesland) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Besetzung einer zweiten Stelle als
hauptamtliche*r Gerätewart*in (w/d/m)
für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leer
vorgesehen.
Aufgaben
- Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig die Unterstützung und Vertretung des ersten hauptamtlichen Gerätewartes bei den folgenden Aufgabenbereichen:
- Führen des städtischen Kleiderpools
- Prüfungen und Wartungen von Gerätschaften
- Führen des städtischen Atemschutzpools
- Koordination des Gerätebestandes (Kontrolle von Lieferungen etc.)
- Vertretung des anderen hauptamtlichen Gerätewartes
- Eine Änderung der Aufgaben bzw. des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.
Fähigkeiten
- Wir erwarten zwingend:- Abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen oder technischen Beruf
- Erfolgreiche Feuerwehrlehrgänge als Atemschutzgerätewart*in, Gerätewart*in, Funklehrgang, Truppmann 2 sowie Atemschutzgeräteträger*in oder Bereitschaft zum Erwerb dieser Qualifikationen binnen eines Jahres nach Besetzung der Stelle.Eine fortlaufende Tauglichkeit als Atemschutzgeräteträger ist nicht zwingend erforderlich, wäre aber wünschenswert
- Führerschein der Klasse CE oder Vorlage innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitseintritt
- Ausdrückliche Bereitschaft, auch Dienst zu ungünstigen Zeiten abzuleistenWünschenswert wäre darüber hinaus:- Mitgliedschaft bzw. Bereitschaft zur Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr
- Aktuelle Eignungsuntersuchung bei Tätigkeiten mit Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und Gruppe 3
- Kenntnisse in den dargestellten Aufgabenbereichen
- Service- und Kundenorientierung
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Team- und lösungsorientierte ArbeitsweiseAnforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Atemschutzgeräte, Wartung, Reparatur, Instandhaltung
Standort
Adresse
Leer (Ostfriesland), Deutschland