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Hochschule Rosenheim
Über diese Stelle
Über Hochschule Rosenheim
Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hochschule mit internationalem Renommee. Sie verbindet praxisnahe Forschung mit innovativer Nachwuchsförderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales. Das interdisziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hochwertigen Erkenntnisgewinn und ausgezeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit und Serviceorientierung.
Für die Fakultät für Angewandte Gesundheits- und Sozialwissenschaften suchen wir zum 1. Oktober 2026 eine / einen
Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Praxisentwicklung und -transfer (Physiotherapie)
zunächst befristet auf fünf Jahre. Eine Verstetigung und Entfristung werden angestrebt.
Kennziffer 2026-105-PROF-GSW
Aufgaben
- die Übernahme von Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 SWS aus dem Bereich Differentialdiagnostik und Praxisentwicklung in der Physiotherapie
- die Weiterentwicklung des Schwerpunktes „Praxisentwicklung und -transfer“, insbesondere im Hinblick auf den First Contact
- die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten
- Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung sowie in der Weiterbildung
- Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen therapiewissenschaftlichen Grundlagenfächer in der Fakultät für Angewandte Gesundheits- und Sozialwissenschaften sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika.
Fähigkeiten
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Physiotherapie
- (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin / Physiotherapeut (m/w/d) (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG)
- die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
- didaktische und pädagogische Eignung
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
Standort
Adresse
Rosenheim, Deutschland