Sachbereichsleiter*in Verkehrsnetzplanung

Unternehmen

Landeshauptstadt Kiel

Über diese Stelle

Kiel
Betriebsleitung, Handwerk, Dienstleistung und Fertigung, Unternehmensmanagement, Verkehr
Festanstellung
Teilweise Remote Work

Über Landeshauptstadt Kiel

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Ausbildungsbetrieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremiensitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die
einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Sachbereichsleiter*in Verkehrsnetzplanung
(Eingruppierung bis zur EG 13 TVöD bzw. A 13 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Planen und Bauen unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Aufgaben

  • Leitung des Sachbereiches „Planung“:
  • Arbeitsvorbereitung, Personal- und Ressourcen­planung
  • Abstimmung der Arbeits­programme und Planungen mit dem Sachbereich Baudurch­führung
  • Aufstellen von Entwurfs- und Ausfertigungs­planungen in besonders schwierigen Fällen
  • Bauvorbereitung:
  • Koordination und Durch­führung von Öffentlichkeits- und Beirats­beteiligung
  • Interne/externe Ämter­beteiligung bei Kanal- und Straßen­baumaßnahmen
  • Kampfmittelfreiheit des Baugrundes

Fähigkeiten

  • Studium. Abgeschlossenes wissen­schaftliches Hochschul­studium mit einer Regel­studienzeit von mindestens 8 Semestern (Master; Diplom, Staats- oder Magister­prüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) in:
  • Bauingenieurwesen mit Kenntnissen in der Planung von Verkehrs­wegen
  • Verkehrsingenieur­wesen
  • oder Laufbahn­befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahn­gruppe zwei, Fach­richtung Technische Dienste mit vor­genanntem Studium
  • Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit einem abge­schlossenen technisch-ingenieur­wissen­schaftlichen Hochschul­studium mit einer Regel­studienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in den vorgenannten Studien­fächern. Hier erfolgt die Ein­gruppierung in die Entgelt­gruppe 12 TVöD.
  • Erfahrung. Mindestens 5 Jahre ein­schlägige Berufser­fahrung auf Grund­lage der geforderten Vor- und Ausbildung im Entwurf von Straßen.
  • Fachlichkeit. Betriebs­wirtschaft­liche Grund­kenntnisse, Kenntnisse im Förderungs­recht (GVFG, FAG) sowie Kenntnisse im Vergabe­recht (HOAI) sind erforderlich – oder die Bereit­schaft, sich diese Kenntnisse kurz­fristig anzueignen
  • Führerschein. Führerschein Klasse B.
  • Die vorstehend genannten Ausschreibungs­kriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungs­frist voll­ständig erfüllt sein.
  • Was Sie auszeichnet
  • Sie bringen die Fähig­keit mit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnis­voll entgegen­zukommen und fach­kundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemein­wohl zu verlieren. Darüber hinaus können Sie Arbeits­abläufe rationell und ziel­gerecht planen, koordinieren und umsetzen sowie neue Ideen in Ihre Arbeit einbringen. Sie verfügen über die Fähigkeit, Mitarbeiter*innen zu motivieren. Die Führungs­grundsätze der Landes­hauptstadt setzen Sie selbst­verständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verant­wortlich und kontinuier­lich in diesem Themenfeld fort.
  • Gut zu wissen
  • Die Zugangsvoraussetzung für Tarif­beschäftigte richtet sich nach der Vor­bemerkung Nr. 3 bzw. Nr. 4 der Entgelt­ordnung (VKA) zum TVöD.
  • Bei Vorliegen der persönlichen Voraus­setzungen ist eine Ein­gruppierung bis zur Entgelt­gruppe 13 TVöD bzw. eine Besoldung nach Besoldungs­gruppe A 13 SHBesG möglich.
  • Die Stelle ist teilbar unter der Voraus­setzung der Arbeits­platzteilung.
  • Im Rahmen der Tätig­keit kann es zu Einsatz­orten kommen, die nicht immer barriere­frei zu erreichen sind.

Standort

Adresse

Kiel, Deutschland


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