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Stadt Aschaffenburg
Über diese Stelle
Über Stadt Aschaffenburg
Die Stadt Aschaffenburg versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie betreut mit dem Jugendkulturzentrum ( JUKUZ ) die größte Jugendeinrichtung in der Stadt Aschaffenburg, mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm und unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Angeboten für junge Menschen.
Im JUKUZ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die o.g. Teilzeitstelle mit 50 % (derzeit 19,5 Wochenstunden) zu besetzen. Die Arbeitszeit liegt zwischen 16:00 Uhr und 21:00 Uhr.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Qualifikation und Erfahrung in Entgeltgruppe S 8b TVöD (je nach Erfahrungsstufe und persönlichen Voraussetzungen von 3.481,39 € bis 3.980,49 € brutto im Monat). Genauere Informationen zur Vergütung finden Sie unter: Entgelttabelle TVÖD SuE 2025
Aufgaben
- Organisation, Vorbereitung und Betreuung des Jugendtreffs im Jugendhaus
- Bedarfsorientierte Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen der Zielgruppe
- Organisation, Vorbereitung und Durchführung eines Freizeitprogramms für Kinder und Jugendliche im JUKUZ
- Mitarbeit bei Verwaltungstätigkeiten
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Jugendtreffs im Jugendhaus und Unterstützung des Jugendhausteams in der pädagogischen Arbeit im offenen Treff
Fähigkeiten
- Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in mit staatlicher Anerkennung
- Teamfähigkeit
- Mitarbeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit im JUKUZ-Team
- Freude und Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zum Dienst auch an Abenden und am Wochenende (Arbeitszeit zwischen 16:00 Uhr und 21:00 Uhr)
- Offenheit eigene Ideen und Vorschläge in die Weiterentwicklung des Jugendhauses und des offenen Treffs einzubringen
- Berufserfahrung, vor allem in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, ist wünschenswert
- Nachweis über Masernschutz oder Masernimmunität für Bewerber*innen, die nach 1970 geboren sind
- Nachweis der Infektionsschutzbelehrung (nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz) muss vor Arbeitsbeginn vorliegen
Standort
Adresse
Aschaffenburg, Deutschland